Kontrollen

Prüfung von elektrischen Anlagen gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) . Der Installationseigentümer ist für den guten Zustand und die Sicherheit seiner Elektroanlagen verantwortlich. Er muss die Niederspannungsinstallationen durch Fachpersonen oder Unternehmer, die im Besitz einer Kontrollbewilligung sind, regelmässig kontrollieren lassen.

Die unabhängigen Kontrollorgane und die akkreditierten Inspektionsstellen führen im Auftrag der Eigentümer von elektrischen Installationen technische Kontrollen durch und stellen die entsprechenden Sicherheitsnachweise aus.

Benötigen Sie eine Kontrolle gemäss NIV?

Periodische Kontrolle

Die periodische Kontrolle ist obligatorisch und erfolgt nach Aufforderung durch den Netzbetreiber gem. NIV.
Alle Elektroinstallationen im Privat-, Geschäfts- oder auch Industriebereich, werden auf ihre Sicherheit geprüft.
Sind keine Mängel vorhanden, erhalten Sie direkt den Sicherheitsnachweis. Weist der Kontrollbericht auf Mängel hin, werden diese durch einen unabhängigen Elektroinstallateur behoben.

Abnahmekontrolle

Mit Ausnahme des Wohnungsbau, müssen alle Elektroinstallationen sechs Monate nach Fertigstellung einer Abnahmekontrolle unterzogen werden.

Schlusskontrolle

Bei neu erstellten Elektroinstallationen ist vor der Übergabe eine Schlusskontrolle erforderlich. Die Ergebnisse werden in dem Sicherheitsnachweis dokumentiert.

Unser Kontrolleur

Alexander Geissmann

Elektroprojektleiter in Installation und Sicherheit